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Verhinderungspflege

Falls eine Pflegeperson an der Pflege gehindert ist.

Pflegebüro Bahrenberg Verhinderungspflege Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft für längstens vier Wochen je Kalenderjahr.

Voraussetzung für eine Inanspruchnahme ist eine vorausgegangene Pflegezeit von mindestens sechs Monaten.

Das Pflegebüro Bahrenberg kann auch in diesen Fällen die erforderliche Pflege gewährleisten.

Gerne beraten wir Sie in einem unserer örtlichen Pflegebüros persönlich.