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Verhinderungspflege

Falls eine Pflegeperson an der Pflege gehindert ist.

Pflegebüro Bahrenberg Verhinderungspflege Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft für längstens vier Wochen je Kalenderjahr.

Voraussetzung für eine Inanspruchnahme ist eine vorausgegangene Pflegezeit von mindestens sechs Monaten.

Das Pflegebüro Bahrenberg kann auch in diesen Fällen die erforderliche Pflege gewährleisten.

Gerne beraten wir Sie in einem unserer örtlichen Pflegebüros persönlich.

Kurzinfo

In den vergangenen hundert Jahren hat sich die Zahl der über 65-Jährigen in Deutschland auf über 13 Millionen mehr als vervierfacht. Die Zahl der über 80-Jährigen hat sich sogar verzehnfacht. Mit der zunehmenden Lebenser- wartung gewinnen in Deutschland dementielle Erkrankungen wie z. B. Alzheimer immer mehr an Bedeutung in unserer Gesellschaft. Dieser Entwicklung tragen wir mit unseren Wohnkonzepten Rechnung. Gemeinsam mit unseren Partnern bieten wir entsprechende Wohn- formen an, so z. B. betreute Wohn- gemeinschaften für an Demenz erkrankte Menschen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

 

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