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Pflegereform 2008

Was ändert sich in der ambulanten Versorgung?
Zum 01.07.2008 trat die Pflegereform in Kraft.

Sie erhalten höhere Leistungen!

Pflegereform 2008

Leistungsanhebung bei der Verhinderungspflege
Im Unterschied zur bisherigen Regelung können Sie die Verhinderungspflege nunmehr schon nach einer Pflegezeit von sechs Monaten beantragen. Bisher war dies erst nach zwölf Monaten möglich. Zusätzlich haben sich die Sätze erhöht.

Schnellere Einstufung durch den MDK
Der MDK muss seine Entscheidung über die Einstufung spätestens fünf Wochen nach Antragstellung schriftlich mitteilen. So bekommen Sie viel schneller Klarheit, ob und welche Leistungen Sie erwarten können.

Zusätzliche Betreuungsleistungen durch gemeinsame Inanspruchnahme
Pflegebedürftige, die in Nachbarschaft oder in Wohngemeinschafen zusammen leben, können Pflege-, Betreuungs und Hauswirtschaftsleistungen gemeinsam in Anspruch nehmen. So gewinnen Sie zusätzliche Betreuungszeit.

Entlastung durch Tagespflege
Bei Inanspruchnahme einer Tages- oder Nachtpflege erhalten Sie einen zusätzlichen Zuschuss von 50 % des Pflegesachleistungsbertages.

Bessere Betreuung von Menschen mit Demenzerkrankung
Die Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (auch ohne Pflegestufe) werden von bisher maximal 460 € jährlich auf 1200 € jährlich erhöht. Bei Personen mit erhöhtem Betreuungsaufwand kann der Betrag bis zu 2400 € jährlich betragen.

Pflegezeit für berufstätige Angehörige
Bei Auftreten einer Pflegesituation bei nächsten Angehörigen können sich Arbeitnehmer für bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren. Berufstätige, die in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten, können sich für maximal sechs Monate von der Arbeit freistellen freistellen lassen, um Angehörige selbst zu pflegen. Während der Freistellung erfolgt keine Lohnfortzahlung. Der Berufstätige ist jedoch weiter sozialversichert.