Übersicht
Die Kosten für die von uns erbrachten Pflegedienstleistungen werden in Abhängigkeit von der Leistungsart entweder von ihrer Krankenkasse, ihrer Pflegekasse oder auch von Ihnen selbst übernommen.
Wie bei den Leistungsarten unterscheiden wir zwischen den folgenden Kostenträgern:- Krankenkasse als Kostenträger für die Behandlungspflege (Medikamentengabe, Insulingabe, Verbandswechsel etc.).
- Pflegekasse als Kostenträger für die von uns erbrachten Grundpflegeleistungen (Waschen, An- und Auskleiden, Zubereitung von Mahlzeiten, hauswirtschaftliche Versorgung), wenn eine Pflegestufe vorliegt.
- Sozialhilfe als Kostenträger für die Grundpflege, wenn die finanziellen Leistungen der Pflegekasse und das eigene Einkommen unseres Kunden nicht ausreichen, um die häusliche Pflege sicher zustellen.
- Selbstzahler, wenn die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der häuslichen Pflege nicht ausreichen (siehe oben) oder unsere individuell zu vereinbarenden Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, für die die Solidargemeinschaft nicht aufkommt ( Einkaufsservice, hauswirtschaftliche Versorgung, stundenweise Betreuung usw. )
Wir stehen ihnen jederzeit gerne auch für Fragen zur Finanzierung von Pflegeleistungen zur Verfügung. Die folgenden Ausführungen sollen ihnen einen Überblick geben, können das persönliche Beratungsgespräch jedoch nicht ersetzen.