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Leistungsarten

Bei häuslicher Pflege wird zwischen verschiedenen Leistungstypen unterschieden:
  • die Pflegesachleistung, ersatzweise als Pflegegeld (Geldleistung) oder als Kombination von Sach- und Geldleistung (Kombinationsleistung)
  • häusliche Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson (Verhinderungspflege)
  • Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

Pflegesachleistung
Leistungselemente der Pflegesachleistung sind die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Diese Leistungen werden von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht. Die Höhe der Kosten der Pflegesachleistung wird nach den drei Pflegestufen festgelegt.

Als zugelassener ambulanter Pflegedienst erbringt das Pflegebüro Bahrenberg die Pflegesachleistung mit qualifizierten und erfahrenen Pflegekräften. Wir rechnen unsere erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegeversicherung im Rahmen der jeweiligen Pflegestufe ab. Sollten Sie darüber hinaus die Erbringung von Leistungen wünschen, ist auch eine Abrechnung direkt mit Ihnen, außerhalb der Pflegestufe, möglich.

Pflegegeld
Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist ein entsprechender Antrag und die Sicherstellung der Pflege in geeigneter Weise durch die pflegebedürftige Person selbst auf dem Wege des Einsatzes einer oder mehrerer Pflegepersonen. Bei der Wahl von Pflegegeld übernimmt demnach eine Privatperson die Verantwortung für die Pflege und deren Durchführung.

Der Bezieher von Pflegegeld ist verpflichtet, bei Pflegestufe I und II mindestens einmal halbjährlich und bei Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich einen Pflegeeinsatz durch eine Pflegeeinrichtung, mit der die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat, auf Kosten der Pflegekasse abzurufen. Damit soll sichergestellt werden, dass die pflegebedürftige Person zu Hause angemessen versorgt und das Pflegegeld zweckentsprechend verwendet wird.

Diese Beratungsbesuche können Sie bei dem Pflegebüro Bahrenberg abrufen. Einer unserer Mitarbeiter kommt zu einem Hausbesuch, berät die mit der Pflege beauftragte Person und begutachtet die Pflegesituation. Den Bericht über diesen Besuch übersendet das Pflegebüro Bahrenberg an Ihre Pflegekasse. Kombinationsleistung
Bei Kombinationsleistungen wird ein Teil der Pflege durch das Pflegebüro Bahrenberg und der übrige Teil durch eine andere private Pflegeperson erbracht. Die vom Pflegebüro Bahrenberg erbrachte Leistung wird wie üblich als Sachleistung gegenüber der Pflegekasse abgerechnet. Der übrige Teil wird als Geldleistung an den Versicherten von der Pflegekasse gezahlt.

Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft für längstens vier Wochen je Kalenderjahr.

Das Pflegebüro Bahrenberg kann auch in diesen Fällen die erforderliche Pflege gewährleisten.

Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
Für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen besteht neben dem Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung auch ein Anspruch gegenüber der Pflegeversicherung. Dieser Anspruch ist jedoch für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel auf monatlich derzeit 31,00 Euro begrenzt. Auch können die Pflegekassen finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gewähren, damit eine häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert wird oder eine selbständige Lebensführung wieder gergestellt wird. Diese Zuschüsse sind derzeit auf 2.557,00 Euro je Maßnahme begrenzt.