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Familienpflege / Haushaltshilfe

Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt gemäß § 38 SGB V den Versicherten unter bestimmten Vorraussetzungen Haushaltshilfe.

Familienpflege Danach erhalten Versicherte unter anderem dann Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Eine weitere Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Dieser Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur dann, soweit eine im Haushalt lebende Person, den Haushalt nicht weiter führen kann.

Das Pflegebüro Bahrenberg hilft Ihnen gerne bei der Weiterführung Ihres Haushaltes.

Mit erfahrenen und qualifizierten Mitarbeitern erledigen wir für Sie die alltäglichen Verrichtungen des Haushaltes oder unterstützen Sie dabei.

Selbstverständlich gehört eine verantwortungsvolle Betreuung und Versorgung Ihrer Kinder dazu.

Kurzinfo

In den vergangenen hundert Jahren hat sich die Zahl der über 65-Jährigen in Deutschland auf über 13 Millionen mehr als vervierfacht. Die Zahl der über 80-Jährigen hat sich sogar verzehnfacht. Mit der zunehmenden Lebenser- wartung gewinnen in Deutschland dementielle Erkrankungen wie z. B. Alzheimer immer mehr an Bedeutung in unserer Gesellschaft. Dieser Entwicklung tragen wir mit unseren Wohnkonzepten Rechnung. Gemeinsam mit unseren Partnern bieten wir entsprechende Wohn- formen an, so z. B. betreute Wohn- gemeinschaften für an Demenz erkrankte Menschen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

 

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