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Leistungsbeschreibung der häuslichen Pflege

Teilwaschung

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  1. Ziel der Pflegeleistung
    • Förderung des Wohlbefindens, Förderung der Körperwahrnehmung und Bewegleichkeit, Erhaltung / Förderung eines intakten Hautzustands, Erhaltung individueller Gewohnheiten, Reinigung des Körpers
  2. Die Pflegeleistung umfasst mindestens umfasst i. d. R. eine oder mehrere der folgenden Leistungen alternativ:
    • Teilwaschung (z. B. Intimbereich)
    • Mund-, Zahn- und Lippenpflege
    • Rasieren
    • Hautpflege
    • Haarpflege
    • Nagelpflege
    • An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
    • Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereichs
  3. Kriterien für den Bedarf
    • Einschränkungen der Mobilität (Grobmotorik, Bewegungsradius, Muskelkraft, Gleichgewicht)
    • Steh-/Gehunfähigkeit
    • Zu Pflegende kann sich im Bett/Sessel/Rollstuhl nicht selbständig bewegen
    • Sturzrisiko
    • Kognitive Defizite führen dazu, dass zu Pflegende die korrekte Reihenfolge der erforderlichen Handlungsschritte nicht mehr kennt bzw. die Notwendigkeit der Maßnahme nicht erfasst

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