Leistungsbeschreibung der häuslichen Pflege
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- Ziel der Pflegeleistung
- Förderung des Wohlbefindens, Förderung der Körperwahrnehmung und Bewegleichkeit, Erhaltung / Förderung eines intakten Hautzustands, Erhaltung individueller Gewohnheiten, Reinigung des Körpers
- Die Pflegeleistung umfasst mindestens umfasst i. d. R. eine oder mehrere der folgenden Leistungen alternativ:
- Teilwaschung (z. B. Intimbereich)
- Mund-, Zahn- und Lippenpflege
- Rasieren
- Hautpflege
- Haarpflege
- Nagelpflege
- An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
- Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereichs
- Kriterien für den Bedarf
- Einschränkungen der Mobilität (Grobmotorik, Bewegungsradius, Muskelkraft, Gleichgewicht)
- Steh-/Gehunfähigkeit
- Zu Pflegende kann sich im Bett/Sessel/Rollstuhl nicht selbständig bewegen
- Sturzrisiko
- Kognitive Defizite führen dazu, dass zu Pflegende die korrekte Reihenfolge der erforderlichen Handlungsschritte nicht mehr kennt bzw. die Notwendigkeit der Maßnahme nicht erfasst
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