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Leistungsbeschreibung der häuslichen Pflege

Selbständige Nahrungsaufnahme

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  1. Ziel der Pflegeleistung:
    • Gewährleistung einer ausreichenden Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit, Erhaltung und Förderung der selbständigen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, Förderung des Wohlbefindens (Essen als Genuss, gemeinschaftliche Mahlzeiteneinnahme
  2. Die Pflegeleistung umfasst:
    • Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte Warmspeisen)
    • Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen
    • Entsorgen der benötigten Materialien
    • Säubern des Arbeitsbereiches
    • Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z. B. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Eßhilfen
  3. Kriterien für den Bedarf
    • Der/die zu Pflegende kann aufgrund von Störungen der Grob-, Feinmotorik, Einschränkungen des Bewegungsradius und/oder der Muskelkraft Nahrung/Flüssigkeit nicht selbständig mundgerecht zubereiten
    • Der/die zu Pflegende kann nicht selbständig die Sitzposition einnehmen bzw. beibehalten
    • Der/die zu Pflegende kann aufgrund von kognitiven Defiziten die Situation der Nahrungs-/Flüssigkeitsaufnahme nicht erkennen und daher nicht selbständig ausführen
    • Apathie, Interessenlosigkeit (z.B. aufgrund einer depressiven Stimmungslage)

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