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Leistungsbeschreibung der häuslichen Pflege

Reinigen der Wohnung

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  1. Ziel der Pflegeleistung:
    • Förderung/Erhaltung des Wohlbefindens, Pflege des Wohnumfelds um den Aufenthalt des/der zu Pflegenden in deren Wohnumfeld weiterhin zu ermöglichen.
  2. Die Pflegeleistung umfasst:
    • Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereichs wie z. B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche
    • Trennen und Entsorgen des Abfalls
    • Besonderheit: Keine Grundreinigung!
  3. Kriterien für den Bedarf
    • Der/die zu Pflegende kann aufgrund von Störungen der Grob-, Feinmotorik, Einschränkungen des Bewegungsradius und/oder der Muskelkraft Reinigung nicht selbständig durchführen
    • Apathie, Interessenlosigkeit (z.B. aufgrund einer depressiven Stimmungslage)

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