Leistungsbeschreibung der häuslichen Pflege
Kleine pflegerische Hilfestellung 3« zurück zur Übersicht
- Ziel der Pflegeleistung:
- Förderung des Wohlbefindens, Förderung der Körperwahrnehmung und Bewegleichkeit, Erhaltung / Förderung eines intakten Hautzustands, Erhaltung individueller Gewohnheiten, Reinigung der Hände und des Gesichtes.
- Die Leistung umfasst:
- Kleine Pflegerische Hilfestellung 1 und 2
- Kriterien für den Bedarf:
- Einschränkungen der Mobilität (Grobmotorik, Bewegungsradius, Muskelkraft, Gleichgewicht)
- Steh-/Gehunfähigkeit
- Zu Pflegende kann sich im Bett/Sessel/Rollstuhl nicht selbständig bewegen
- Sturzrisiko
- Kognitive Defizite führen dazu, dass zu Pflegende die korrekte Reihenfolge der erforderlichen Handlungsschritte nicht mehr kennt bzw. die Notwendigkeit der Maßnahme nicht erfasst
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