Leistungsbeschreibung der häuslichen Pflege
Beheizen des Wohnbereichs« zurück zur Übersicht
- Ziel der Pflegeleistung:
- Förderung/Erhaltung des Wohlbefindens, Förderung /Erhaltung der Bewegleichkeit, Erhaltung individueller Gewohnheiten
- Die Pflegeleistung umfasst:
- Besorgen/Entsorgen von Heizmaterial im Wohnumfeld
- Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas, Zentralheizung)
- Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen
- Kriterien für den Bedarf
- Der/die zu Pflegende kann nicht selbständig stehen/gehen
- Steh-/Gehunfähigkeit (Fortbewegung im Rollstuhl aber mit Hilfe möglich)
- Sturzrisiko
- Eingeschränkte Sehfähigkeit
- Nichterkennen von Gefahren beim Beheizen der Wohnung durch den zu Pflegenden
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