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Leistungsbeschreibung der häuslichen Pflege

Beheizen des Wohnbereichs

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  1. Ziel der Pflegeleistung:
    • Förderung/Erhaltung des Wohlbefindens, Förderung /Erhaltung der Bewegleichkeit, Erhaltung individueller Gewohnheiten
  2. Die Pflegeleistung umfasst:
    • Besorgen/Entsorgen von Heizmaterial im Wohnumfeld
    • Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas, Zentralheizung)
    • Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen
  3. Kriterien für den Bedarf
    • Der/die zu Pflegende kann nicht selbständig stehen/gehen
    • Steh-/Gehunfähigkeit (Fortbewegung im Rollstuhl aber mit Hilfe möglich)
    • Sturzrisiko
    • Eingeschränkte Sehfähigkeit
    • Nichterkennen von Gefahren beim Beheizen der Wohnung durch den zu Pflegenden

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