Leistungsbeschreibung der häuslichen Pflege
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme« zurück zur Übersicht
- Ziel der Pflegeleistung:
- Gewährleistung einer ausreichenden Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit, Erhaltung und Förderung der selbständigen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, Förderung des Wohlbefindens (Essen als Genuss), gemeinschaftliche Mahlzeiteneinnahme
- Die Pflegeleistung umfasst:
- Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte Warmspeisen)
- Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen
- Darreichen der Nahrung
- Entsorgen der benötigten Materialien
- Säubern des Arbeitsbereiches
- Versorgen des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme)
- Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z. B. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Eßhilfen
- Kriterien für den Bedarf
- Der/die zu Pflegende kann aufgrund von Störungen der Grob-, Feinmotorik, Einschränkungen des Bewegungsradius und/oder der Muskelkraft Nahrung/Flüssigkeit nicht selbständig mundgerecht zubereiten und/oder zum Mund führen
- Der/die zu Pflegende kann nicht selbständig die Sitzposition einnehmen bzw. beibehalten
- Der/die zu Pflegende kann aufgrund von kognitiven Defiziten die Situation der Nahrungs-/Flüssigkeitsaufnahme nicht erkennen und daher nicht selbständig ausführen
- Apathie, Interessenlosigkeit (z.B. aufgrund einer depressiven Stimmungslage)
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