headerphoto

Leistungsbeschreibung der häuslichen Pflege

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

« zurück zur Übersicht
  1. Ziel der Pflegeleistung:
    • Gewährleistung einer ausreichenden Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit, Erhaltung und Förderung der selbständigen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, Förderung des Wohlbefindens (Essen als Genuss), gemeinschaftliche Mahlzeiteneinnahme
  2. Die Pflegeleistung umfasst:
    • Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte Warmspeisen)
    • Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen
    • Darreichen der Nahrung
    • Entsorgen der benötigten Materialien
    • Säubern des Arbeitsbereiches
    • Versorgen des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme)
    • Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z. B. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Eßhilfen
  3. Kriterien für den Bedarf
    • Der/die zu Pflegende kann aufgrund von Störungen der Grob-, Feinmotorik, Einschränkungen des Bewegungsradius und/oder der Muskelkraft Nahrung/Flüssigkeit nicht selbständig mundgerecht zubereiten und/oder zum Mund führen
    • Der/die zu Pflegende kann nicht selbständig die Sitzposition einnehmen bzw. beibehalten
    • Der/die zu Pflegende kann aufgrund von kognitiven Defiziten die Situation der Nahrungs-/Flüssigkeitsaufnahme nicht erkennen und daher nicht selbständig ausführen
    • Apathie, Interessenlosigkeit (z.B. aufgrund einer depressiven Stimmungslage)

« zurück zur Übersicht