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Leistungsbeschreibung der häuslichen Pflege

Ganzwaschung

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  1. Ziel der Pflegeleistung
    • Förderung des Wohlbefindens, Förderung der Körperwahrnehmung und Beweglichkeit, Erhaltung / Förderung eines intakten Hautzustands, Erhaltung individueller Gewohnheiten, Reinigung des Körpers
  2. Die Pflegeleistung umfasst mindestens
    • Waschen, Duschen, Baden
    • Mund-, Zahn- und Lippenpflege
    • Hautpflege
    • Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
    • An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
    • Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereichs
  3. Die Pflegeleistung kann ergänzt werden um
    • Rasieren
    • Nagelpflege
  4. Kriterien für den Bedarf
    • Einschränkungen der Mobilität (Grobmotorik, Bewegungsradius, Muskelkraft, Gleichgewicht)
    • Steh-/Gehunfähigkeit
    • Zu Pflegende kann sich im Bett/Sessel/Rollstuhl nicht selbständig bewegen
    • Sturzrisiko
    • Kognitive Defizite führen dazu, dass zu Pflegende die korrekte Reihenfolge der erforderlichen Handlungsschritte nicht mehr kennt bzw. die Notwendigkeit der Maßnahme nicht erfasst

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