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Leistungsbeschreibung der häuslichen Pflege

Einkaufen

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  1. Ziel der Pflegeleistung:
    • Versorgung des/der zu Pflegenden mit Lebensmitteln und sonstigen Waren des alltäglichen Bedarfs.
  2. Die Pflegeleistung umfasst:
    • Zusammenstellung des Einkaufszettels für Gegenstände des tgl. Bedarfs
    • Einkaufen (incl. Arzneimittel) und notwendige Besorgungen z. B. Bank u. Behördengänge)
    • Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel
    • Anleitung zur Beachtung von Genieß und Haltbarkeit von Lebensmitteln
    • Ggf. Wäsche zur Reinigung bringen und abholen
  3. Kriterien für den Bedarf
    • Der/die zu Pflegende kann nicht selbständig stehen/gehen
    • Steh-/Gehunfähigkeit (Fortbewegung im Rollstuhl aber mit Hilfe möglich)
    • Sturzrisiko
    • Eingeschränkte Sehfähigkeit
    • Zielgerichtetes Auffinden von Räumlichkeiten, z. B. Tagesraum, Bewohnerzimmer aufgrund von kognitiven Defiziten nicht möglich
    • Angstzustände beim Verlassen der gewohnten Umgebung
    • Nichterkennen von Gefahren außerhalb der gewohnten Umgebung
    • Besonderheit: Abrufempfehlung bis zu zweimal pro Woche

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