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Leistungsbeschreibung der häuslichen Pflege

Beratungsgespräch / Kontrolltermin / Pflegeeinsatz nach § 37, Abs. 3 SGB XI

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  1. Ziel der Pflegeleistung:
    • Erhebung der Pflegesituation und der individuellen zu beachtenden Rahmenbedingungen für die häusliche Pflege bei zu Pflegenden, die sich ausschließlich für Geldleistung entschlossen haben. Dabei soll die Beratung der/des zu Pflegenden und/oder dessen Angehörigen ebenso im Vordergrund stehen. Am Ende des Beratungsgesprächs steht ein standardisierter Kurzberichts für die Pflegekasse, aus dem hervorgeht, ob die selbstorganisierte Pflege gesichert ist. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 37, Abs. 3 SGB XI.
  2. Die Leistung umfasst:
    • Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
    • Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen
    • Prüfen von ggf. Pflegehilfsmitteln
    • Hinweis auf Pflegekurs
    • Erstellen einer Ergebniskurzmitteilung
    • incl. Hausbesuchspauschale

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Kurzinfo

In den vergangenen hundert Jahren hat sich die Zahl der über 65-Jährigen in Deutschland auf über 13 Millionen mehr als vervierfacht. Die Zahl der über 80-Jährigen hat sich sogar verzehnfacht. Mit der zunehmenden Lebenser- wartung gewinnen in Deutschland dementielle Erkrankungen wie z. B. Alzheimer immer mehr an Bedeutung in unserer Gesellschaft. Dieser Entwicklung tragen wir mit unseren Wohnkonzepten Rechnung. Gemeinsam mit unseren Partnern bieten wir entsprechende Wohn- formen an, so z. B. betreute Wohn- gemeinschaften für an Demenz erkrankte Menschen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

 

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