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Leistungsbeschreibung der häuslichen Pflege

Beratungsgespräch / Kontrolltermin / Pflegeeinsatz nach § 37, Abs. 3 SGB XI

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  1. Ziel der Pflegeleistung:
    • Erhebung der Pflegesituation und der individuellen zu beachtenden Rahmenbedingungen für die häusliche Pflege bei zu Pflegenden, die sich ausschließlich für Geldleistung entschlossen haben. Dabei soll die Beratung der/des zu Pflegenden und/oder dessen Angehörigen ebenso im Vordergrund stehen. Am Ende des Beratungsgesprächs steht ein standardisierter Kurzberichts für die Pflegekasse, aus dem hervorgeht, ob die selbstorganisierte Pflege gesichert ist. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 37, Abs. 3 SGB XI.
  2. Die Leistung umfasst:
    • Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
    • Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen
    • Prüfen von ggf. Pflegehilfsmitteln
    • Hinweis auf Pflegekurs
    • Erstellen einer Ergebniskurzmitteilung
    • incl. Hausbesuchspauschale

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