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Leistungsbeschreibung der häuslichen Pflege

Behördengänge und Arztbesuche

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  1. Ziel der Pflegeleistung:
    • Anlassbezogenes Verlassen der Wohnung wird ermöglicht, z. B. auf Wunsch des/der zu Pflegenden, zur Tätigung von Arztbesuchen oder Behördengängen
  2. Die Pflegeleistung umfasst:
    • Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn persönliches Erscheinen unumgänglich ist
  3. Kriterien für den Bedarf
    • Der/die zu Pflegende kann nicht selbständig stehen/gehen
    • Steh-/Gehunfähigkeit (Fortbewegung im Rollstuhl aber mit Hilfe möglich)
    • Sturzrisiko
    • Eingeschränkte Sehfähigkeit
    • Zielgerichtetes Auffinden von Räumlichkeiten, z. B. Tagesraum, Bewohnerzimmer aufgrund von kognitiven Defiziten nicht möglich
    • Angstzustände beim Verlassen der gewohnten Umgebung
    • Nichterkennen von Gefahren außerhalb der gewohnten Umgebung

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