Leistungsbeschreibung der häuslichen Pflege
Behördengänge und Arztbesuche« zurück zur Übersicht
- Ziel der Pflegeleistung:
- Anlassbezogenes Verlassen der Wohnung wird ermöglicht, z. B. auf Wunsch des/der zu Pflegenden, zur Tätigung von Arztbesuchen oder Behördengängen
- Die Pflegeleistung umfasst:
- Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn persönliches Erscheinen unumgänglich ist
- Kriterien für den Bedarf
- Der/die zu Pflegende kann nicht selbständig stehen/gehen
- Steh-/Gehunfähigkeit (Fortbewegung im Rollstuhl aber mit Hilfe möglich)
- Sturzrisiko
- Eingeschränkte Sehfähigkeit
- Zielgerichtetes Auffinden von Räumlichkeiten, z. B. Tagesraum, Bewohnerzimmer aufgrund von kognitiven Defiziten nicht möglich
- Angstzustände beim Verlassen der gewohnten Umgebung
- Nichterkennen von Gefahren außerhalb der gewohnten Umgebung
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